Informationen zum Coronavirus (SARS-Cov-2)
Maßnahmen zum Schutz unserer Patient*innen und Mitarbeiter*innen
Die Schaffung größtmöglicher Sicherheit unserer Patient*innen und Mitarbeiter*innen ist uns ein großes Anliegen. Um auch in der aktuellen Situation die Betreuung unserer Patient*innen in gewohnt hoher Qualität weiterzuführen, haben wir folgende Maßnahmen getroffen:



Zutrittsregelungen im Detail
Eine Begleitperson ab 12 Jahren ist zulässig, es ist ein negativer PCR-Test erforderlich.
Für genesene Personen entfällt für die Dauer von zwei Monaten nach abgelaufener Infektion die Verpflichtung zum PCR-Test. Bitte bringen Sie einen Nachweis der kürzlichen COVID-Infektion bzw. Genesung mit (Absonderungsbescheid, wenn der Infektionsbeginn länger als 10 Tage zurückliegt; Nachweis eines Ct-Werts >30; Genesungszertifikat; ärztliche Bestätigung).
Bitte beachten Sie unseren Hinweis zum PCR-Test.
Für eine Endoskopie (Gastroskopie, Koloskopie) ist ein negativer PCR-Test erforderlich.
Für genesene Personen entfällt für die Dauer von zwei Monaten nach abgelaufener Infektion die Verpflichtung zum PCR-Test. Bitte bringen Sie zur Untersuchung einen Nachweis der kürzlichen COVID-Infektion bzw. Genesung mit (Absonderungsbescheid, wenn der Infektionsbeginn länger als 10 Tage zurückliegt; Nachweis eines Ct-Werts >30; Genesungszertifikat; ärztliche Bestätigung).
Bitte beachten Sie unseren Hinweis zum PCR-Test.
PCR-Test
Der Zeitpunkt der Probenahme darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Der offiziell gültige Testnachweis muss zu Ihrem Termin im Gesundheitszentrum mitgebracht werden. Liegt das PCR-Testergebnis bei Ihrem Termin noch nicht vor, wird vor Ort ein Antigen-Test durchgeführt.
Geimpft, Genesen
Mehr Informationen zu den G-Regeln, den Nachweisen von Impfung und Genesung sowie deren Gültigkeitsdauer finden Sie unter corona-ampel.gv.at und gruenerpass.gv.at.
Mitarbeiter*innen-Check
Die Mitarbeiter*innen des Gesundheitszentrums werden gemäß den gültigen Verordnungen regelmäßig auf das Coronavirus getestet.
Darüber hinaus sind unsere Mitarbeiter*innen angehalten, ihre Vorgesetzten umgehend zu informieren, wenn in ihrem persönlichen Umfeld ein Verdachts- oder Krankheitsfall auftritt, damit das Gesundheitszentrum entsprechende Maßnahmen treffen kann.
Mitarbeiter*innen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, dürfen erst dann wieder mit Patient*innen arbeiten, wenn sie nach ihrer Genesung nicht mehr infektiös sind.
Bei Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion gehen Sie NICHT in ein Spital oder eine Arztpraxis, sondern bleiben Sie zu Hause.
Rufen Sie die Gesundheitshotline 1450 an, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
1450 - Gesundheitsberatung (nur bei Symptomen wie Fieber, Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit)
0800 555 621 - Coronavirus-Infoline der AGES (bei allgemeinen Fragen rund um das Coronavirus)
Gesundheitsministerium: Coronavirus - Häufig gestellte Fragen u.vm.
AGES: Coronavirus - Coronavirus-Services
Corona-ampel.gv.at - Bundesweite und regionale Maßnahmen
Gruenerpass.at - Alles zu Impfzertifikaten, Genesungszertifikaten und Testzertifikaten
ORF.at: Infopoint Coronavirus