Hinweisgeber-System/Whistle­blowing

Information gemäß § 10 Abs. 1 Hin­weis­geberInnen­schutz­gesetz – HSchG

Das Hinweisgeber-System bietet unseren Mit­arbeitenden, Kund*innen, Geschäfts­part­ner*innen und anderen Stake­holdern die Möglich­keit, uns über schwer­wiegende Verstöße gegen gesetz­liche Vor­schriften und/oder Compliance-Regeln zu infor­mieren und somit zu deren Auf­deckung beizutragen.

Unter Whistleblowing ist die Meldung von gravierenden Miss­ständen oder verbotenen Hand­lungen im Wirkungs­bereich eines Unter­nehmens zu verstehen. Nicht unter Whistle­blowing zu verstehen sind hingegen Anschuldi­gungen, Anschwärzen und Diffamierung wider besseres Wissen.

Hinweisgeber*innen werden keinen Benach­teiligungen aufgrund ihrer Meldung ausgesetzt. Anonyme Hinweise werden ebenfalls ange­nommen, sollen aber nicht der Regelfall sein.

Jedenfalls Gegenstand unseres internen Hinweis­geber­systems gemäß § 3 Abs. 2 iVm § 3 Abs. 3 HSchG sind

  • Öffentliches Auf­trags­wesen,
  • Finanzdienst­leistungen, Finanz­produkte und Finanz­märkte sowie Ver­hinde­rung von Geld­wäsche und Terroris­mus­finan­zierung,
  • Produktsicher­heit und -kon­for­mität,
  • Verkehrssicher­heit,
  • Umweltschutz,
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
  • Lebensmittel- und Futter­mittel­sicher­heit, Tier­gesund­heit und Tierschutz,
  • öffentliche Gesund­heit,
  • Verbraucher­schutz,
  • Schutz der Privat­sphäre und personen­be­zogener Daten sowie Sicher­heit von Netz- und Infor­ma­tions­systemen,
  • Verhinderung und Ahn­dung von Straf­taten nach den §§ 302 bis 309 (Straf­bare Ver­let­zungen der Amts­pflicht, Kor­rup­tion und ver­wandte straf­bare Hand­lungen) des Straf­gesetz­buches (StGB).

Meldungen, die Gegen­stand des Hin­weis­geber-Systems sind, schicken Sie bitte vorzugs­weise an: whistleblowing@premiqamed.at

Zudem stehen folgende Ansprech­personen zur Verfügung: